Jede Therapie und jede Therapiesitzung folgt idealerweise einem bestimmten Ablauf
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Wenn Sie sich für eine Therapie interessieren, melden Sie sich am besten telefonisch bei mir. Ich kann dann einen Termin für ein erstes Informationsgespräch vereinbaren. In diesem Gespräch können Sie einen ersten Eindruck davon gewinnen, was Psychotherapie ist. Sie können mich und meine Arbeitsweise kennen lernen. Das erste Gespräch dient auch dazu, das weitere Vorgehen zu besprechen und hilft mir, eine Einschätzung bezüglich Ihrer Problematik und der Therapie vorzunehmen. Auch auf Fragen der Kostenübernahme kann ich in diesem Gespräch eingehen. Bitte scheuen Sie nicht davor zurück, auf den Anrufbeantworter zu sprechen, ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.
Wie geht es dann weiter?
Am Anfang der Behandlung steht eine gründliche Diagnostik. Auf dieser Basis wird ein individueller Behandlungsplan erstellt. Dieser Behandlungsplan wird Ihnen vorgestellt und mit Ihnen besprochen. Die Therapie findet in der Regel in wöchentlichen Sitzungen mit einer Dauer von 50 Minuten (Einzeltherapie) oder 100 Minuten (Gruppentherapie) statt. Bei Bedarf können Angehörige in die Behandlung einbezogen werden. Gegen Ende der Behandlung vergrößern sich meist die Abstände zwischen den Sitzungen.
Diagnostische Gespräche
Manche Patienten werden mir von ihrem Haus- oder Facharzt geschickt, damit ich eine fundierte Diagnostik durchführe und dem Hausarzt oder überweisenden Facharzt einen Behandlungsvorschlag mache. In manchen Fällen kann ich an eine niedergelassene Kollegin oder einen Kollegen verweisen, in anderen Fällen werde ich auch eine Empfehlung für eine Klinikbehandlung geben. Die Ergebnisse meiner Diagnostik bespreche ich mit den Patienten, und ich schreibe dem überweisenden Arzt auch einen Brief, in dem ich ihm von den Ergebnissen berichte.
Therapiezeiten
Die Behandlungen finden grundsätzlich während der üblichen Praxisöffnungszeiten statt. Es stehen daher nur in begrenztem Umfang Termine für Werktätige nach deren Arbeitszeit zur Verfügung. Im Regelfall werden die Patientinnen und Patienten mit ihrem Arbeitgeber eine Regelung finden müssen, die es ihnen erlaubt, während der Arbeitszeit die Therapietermine aufzusuchen.
Psychotherapeutische Sitzungen dauern typischerweise in der Einzelbehandlung 50 min., in der Gruppenbehandlung 100 min. Falls Sie sich verspäten sollten, kann aus organisatorischen Gründen die Sitzung nicht verlängert werden. Die Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt. Eine psychotherapeutische Behandlung beinhaltet einen oft tiefgreifenden Prozeß, der langfristig zu positiven Veränderungen führen soll. Um die Kontinuität dieses Prozesses zu ermöglichen, ist das regelmäßige Wahrnehmen der Sitzungen erforderlich.
Eine Medikation kann ergänzend zur Psychotherapie notwendig sein. Bei regelmäßiger ärztlicher (z.B. psychiatrischer oder hausärztlicher) Behandlung können gelegentliche Rücksprachen zwischen den behandelnden Ärzten und mir sinnvoll sein. Die gesamte psychotherapeutische Behandlung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Außerhalb des ärztlichen oder psychotherapeutischen Rahmens werden keine Informationen an Außenstehende weitergegeben, es sei denn, Sie wünschen dies in Form einer schriftlichen Schweigepflichtentbindung.
Psychotherapie ist ein Verfahren, das einen psychischen Prozeß in Gang setzt. Die meisten Patienten möchten dabei ungestört sein. Daher ist es wünschenswert, wenn Sie erst zu Beginn Ihrer Sitzung in die Praxis kommen.
Mit Aufnahme der Psychotherapie erhalten Sie regelmäßige Termine. Bitte beachten Sie, dass diese Termine langfristig für Sie reserviert sind und nur aus zwingenden Gründen abgesagt werden können. Absagen Ihrerseits sollten so früh wie möglich, spätestens aber 4 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Wenn Sie später absagen oder einen Termin unvorhergesehen nicht wahrnehmen können, wird – sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann – ein Ausfallhonorar fällig, das unabhängig von dem Grund Ihrer Absage oder Ihres Fernbleibens von Ihnen selbst zu zahlen ist. Um meine Planungsmöglichkeiten zu erhalten, behalte ich mir vor, die Therapie vorzeitig zu beenden, wenn Sie (auch mit Abmeldung, Ausnahme: Urlaub) mehr als drei der vereinbarten Termine nacheinander nicht wahrnehmen, wenn Sie sehr unregelmäßig zu den Sitzungen erscheinen oder wenn Sie ohne Abmeldung nicht zu Ihrem Termin kommen.
Anmeldung / Terminvereinbarung
Wenn Sie mit mir einen Termin vereinbaren wollen, dann melden Sie sich bitte per Telefon (0212-22177270) oder per E-Mail (über das Kontaktformular auf dieser Homepage) an. Unter meiner Telefonnummer erreichen Sie in der Regel meinen Anrufbeantworter, wo Sie bitte Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer unter der sie gut zu erreichen sind deutlich zu hinterlassen. Ich rufe Sie dann rasch zurück. Manchmal erlebe ich es leider, dass Telefonnummern auf meinem Anrufbeantworter undeutlich mitgeteilt werden oder auch fehlerhaft sind, oder ich erlebe, dass die Kontaktangaben in der E-Mail fehlerhaft oder unvollständig sind. Dann kann ich Patienten oder andere Interessenten, die um einen Termin nachfragen, nicht erreichen.
Wenn Sie an Psychotherapie interessiert sind, gilt folgendes: Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung Ihrer Krankenkasse. Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen können Sie fünf „Probesitzungen” (probatorische Sitzungen) absolvieren, ohne dass eine Psychotherapie genehmigt werden muss. Diese probatorischen Sitzungen dienen zur Diagnostik und auch dazu, festzustellen, wie eine mögliche gemeinsame psychotherapeutische Arbeit gestaltet werden könnte.
Während dieser probatorischen Sitzungen muss dann ein Antrag an die Krankenkasse auf Genehmigung der Psychotherapie gerichtet werden. Die Antragsformulare liegen bei mir vor. Zu diesem Antrag fertige ich einen Bericht über den Patienten/die Patientin an, der in anonymisierter Form in einem separat verschlossenen Umschlag der Krankenkasse zugeleitet wird, die den Bericht dann an einen Gutachter weiterleitet. Dieser Gutachter beurteilt dann, ob der Krankenkasse eine Übernahme der Kosten für die Behandlung empfohlen wird.
Bei privaten Krankenversicherungen oder bei Patientinnen und Patienten mit Beihilfeanspruch ist das Vorgehen grundsätzlich vergleichbar. Beihilfe berechtigte Patientinnen und Patienten müssen sich die entsprechenden Antragsformulare von Ihrer zuständigen Beihilfestelle zuschicken lassen. Patienten mit private Krankenversicherung sollten vor Inanspruchnahme einer Psychotherapie in ihrem Versicherungsvertrag nachschauen, welcher Anspruch auf Kostenerstattung für Psychotherapie mit der Krankenversicherung vereinbart ist, und sie sollten auch überprüfen wie viele probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen dürfen. Im Bereich der privaten Krankenversicherung handelt es sich oft nur um drei statt, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, um fünf Sitzungen.
Kosten
Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen können vor Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung bis zu fünf Vorgespräche (probatorische Sitzungen) auf Kosten der Krankenkasse geführt werden, um die Indikation für eine Psychotherapie zu überprüfen. Im Falle beiderseitigen Befürwortens der Psychotherapie wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Kostenzusage für die psychotherapeutische Behandlung gestellt. Für privat Versicherte und nach Wahl freiwillig gesetzlich Versicherte gilt die Gebührenordnung der GOÄ. Es wird der 2,3fache Satz in Rechnung gestellt. In der Regel übernehmen die PKV bis zu drei, z.T. bis zu fünf probatorische Sitzungen. Das Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren der privaten Versicherungen ist vielfach dem der gesetzlichen Versicherungen angeglichen. Wie viele Sitzungen in welchem Zeitraum übernommen werden, hängt von den Versicherungskonditionen und Ihrem Vertrag ab und ist bei Ihrer Versicherung zu erfragen. Ebenso sind die notwendigen Formulare anzufordern. Es ist ratsam, die notwendigen Informationen vor Therapiebeginn einzuholen, da Ihnen bereits stattgefundene therapeutische Leistungen in Rechnung gestellt und von Ihnen zu begleichen sind, auch wenn Ihre Versicherung nicht zahlt. Bezüglich der Rechnungsstellung arbeite ich mit der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Limburg/Lahn GmbH (PVS) zusammen, die für mich die notwendigen Rechnungen erstellt.
Telefonische Beratung
Psychotherapie ist an eine persönliche Begegnung von Patientin bzw. Patient und Therapeut gebunden. Beratungen außerhalb eines im engeren Sinne psychotherapeutischen Kontextes biete ich aber in besonderen Fällen per Telefon an (bspw. schlechte örtliche oder zeitliche Erreichbarkeit eines qualifizierten psychoanalytischen Beraters etc.). Beratungsleistungen müssen privat vergütet werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Leistung und muss im Einzelfall mit mir vorab verbindlich vereinbart werden.
Fragebogen zur Lebens- und Vorgeschichte
Der Fragebogen zur Lebens- und Vorgeschichte hilft mir bei der Diagnostik neuer Patientinnen und Patienten. Wenn Sie sich bei mir anmelden möchten, dann empfehle ich Ihnen, den Fragebogen ausgefüllt zum ersten Gespräch mitzubringen.
Sie können ihn hier downloaden.